Der Kanton SG hat es in der ersten Mitwirkungsrunde im Februar / März 2024 verpasst, eine seriöse und gesetzeskonforme Mitwirkung zur geplanten Windenergieanlage der Firma SFS zu machen. Bei einer entsprechenden Beschwerde ist er bei der Verwaltungsrekurskommission kläglich gescheitert. Den Steuerzahlern des Kantons St. Gallen sind zusätzlich zum Leerlauf des Verwaltungspersonals direkte Kosten von CHF 4'100 im Verfahren entstanden.
Die Durchführung von Richtplanungen ist gesetzlich geregelt und in den entsprechenden Umsetzungsdokumenten des Bundes festgehalten. Wichtige Punkte sind
Eine gute Übersicht über das Thema Interessensabwägung ergibt das Dossier von EspaceSuisse, dem Verband für Raumplanung in der Schweiz.
Aktuell läuft die zweite Mitwirkungsrunde auf Stufe Kanton. Das Baudepartement unter der Führung der Regierungsrätin Susanne Hartmann schreibt im aktuellen Grundlagenbericht, dass auf Grund der eingegangenen Meldungen eine zweite Mitwirkungsrunde durchgeführt werde. Unterschlagen wird damit, dass die erste Mitwirkung unprofessionell und fern jeglicher Gesetzesvorgaben vorgenommen wurde. Die Unterlagen, insbesondere eine kurze Zusammenfassung zur ersten Mitwirkung und der Grundlagenbericht für die zweite Mitwirkung, sind auf der Webseite des Kantons abrufbar.