Mitwirkungsfrist

beendet

Keine Teilnahme mehr möglich

Am 13. Dezember 2024 war Eingabeschluss für die Teilnahme an der Mitwirkung des Richtplans zur Windenergieanlage der Firma SFS Group AG. Wir danken allen, die sich aktiv daran beteiligt haben. Spannend wird nun sein, ob sich das Baudepartement des Kantons SG unter der Führung von RR Susanne Hartmann weiterhin als Steigbügelhalter der Firma SFS Group AG exponieren will oder eine ehrliche Interessensabwägung stattfindet.

Wichtig

  • Der politische Prozess geht weiter.

  • Am Abstimmungswochenende 8. / 9. Februar 2025 wird darüber entschieden, ob in der Gemeinde Au-Heerbrugg ein Minimalabstand von 500 m bei Windenergieanlagen zu überbauten Gebiet im Baureglement aufgenommen wird. 

  • Am 13. Januar 2025 findet dazu ein Informationsanlass mit Podium statt.

Weitere Informationen werden unter Abstimmung veröffentlicht.

Die Dokumente der Mitwirkung mit den Argumenten, die gegen eine Aufnahme der Windenergieanlage der SFS Group AG in die Richtplanung sprechen, sind weiterhin verfügbar.

Mitwirkungsdokument IG Gegenwind Au-Heerbrugg