Im gestrigen Beitrag habe ich aufgezeigt, dass an der Informationsveranstaltung die SFS gemachten Aussagen über den hohen Winterertrag und die angegebenen elektrischen Nettoerträge nicht stimmen können. Heute ergänze ich diese Angaben mit zwei weiteren Punkten, die nicht richtig wiedergegeben wurden.

 

Zeitpunkt Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie

Die Machbarkeitsstudie ist in der ersten Mitwirkung vom März 2024 nicht, wie von CEO Jens Breu erwähnt, zur Verfügung gestanden. Wäre dies so gewesen, dann hätte kein Verwaltungsrekursverfahren stattgefunden, in dem genau dieser Umstand beanstandet wurde und im den die SFS Group AG auch Rekursbeteiligte war.

Die Machbarkeitsstudie wurde erst im Oktober 2024 öffentlich gemacht (Quellen: www.rhintlwind.ch und www.rheintal24.ch / Zugriff 16. Januar 2025).

 

Studie Wüst Partner AG

Von den Vertretern der SFS Group AG wird die Studie von Wüst Partner hervorgehoben, die beweisen soll, dass eine Windenergieanlage keinen Einfluss auf die Immobilienpreise hat. Ebenso erklären sie, dass auf Grund des jungen Themas von Windenergieanlagen noch keine weiteren Studien vorhanden sind. Warum das nicht stimmt, kannst du hier lesen.