Bereits sind wieder zwei Tage seit dem Informationsanlass in der Mehrzweckhalle Wees in Au vergangen. Trotz der konträren Meinungen in Bezug auf die Windenergieanlage gab es keine merkbaren Gehässigkeiten. Die Leute, egal ob Befürworter oder Gegner, konnten sogar schmunzeln, wenn auch nicht sinnige Beiträge vom Fressen und Saufen dargebracht wurden.

 

Aus meiner Sicht hat man die technischen Aspekte leider zuwenig vertieft. Ich bleibe bei meiner Ansicht, eine nachhaltige Energiewende in der Schweiz können wir sinnvoll nur vollziehen, wenn wir nicht auf ineffiziente Anlagen wie die geplante bei SFS Group AG setzen, sondern in einer gesamtschweizerischen Schau für den Teil Windenergieanlagen die besten Standorte auswählen, an denen einigermassen akzeptable Windstärken vorhanden sind, sowie Fauna und Flora und auch Wohngebiete und deren Bewohner möglichst geschützt werden. Das ist in Au-Heerbrugg nicht der Fall; sind doch rund 750 betroffene Liegenschaften im Umkreis von einem Kilometer vorhanden. Es heisst aber auch nicht, das Problem einfach weiter zu schieben. Der Ansatz muss aber sein, dass Personen, die von Immissionen und Wertminderungen von Immobilien betroffen sind, voll entschädigt werden müssen. Es darf nicht sein, dass im Bereich der schweizerischen Energieversorgung Profite privatisiert, während die Lasten sozialisiert werden.

 

Aufgefallen ist, dass von den Befürwortern einige Punkte nicht richtig wiedergegeben wurden.

 

Ertrag im Winter

Durchgehend auf allen Webseiten der öffentlichen Hand und auch von SFS Group AG wird angegeben, dass der Winterertrag einer Windenergieanlage 2/3 des Jahresertrages ausmachen würde und deshalb besonders attraktiv als Ergänzung zu PV-Anlagen ist. In der Machbarkeitsstudie wird aber genau das Gegenteil ausgewiesen. Ausgehend von der mittleren Jahres-Windgeschwindigkeit von 3.6 m/s (Höhe 99 m) wird im Winterhalbjahr (Oktober - März) die mittlere Windgeschwindigkeit 5x unterschritten. Die zwei tiefsten Werte werden im Winterhalbjahr ausgewiesen (November / Februar).

 

Quelle: Machbarkeitsstudie SFS Group AG 

 

Vergleicht man die Werte des Sommerhalbjahres mit den Werten des Winterhalbjahres, resultiert im Winter sogar ein um rund 15% kleinerer Ertrag als im Sommer.

 

Ertrag von 5 GWh im Jahr

Eigentlich ist es blödsinnig vom Kanton, in der Richtplanung einfach nur eine Zahl als Bewertungsschwelle festzulegen. In jeder Managementschule lernt man, dass Schlüsselzahlen nur einen Wert haben, wenn man sie in ein Verhältnis setzt, damit sie auch verglichen werden können. Bei einer Windenergieanlage kann dieser Vergleich nur bedeuten, dass die 5 GWh in ein Verhältnis zu den Volllaststunden (oder Jahresnutzungsgrad) gesetzt werden. Und hier schneidet die geplante Anlage grottenschlecht ab. Das kann auch nicht anders sein, schliesslich sind ja auch die ausgewiesenen mittleren Windgeschwindigkeiten und Windleistungen am Standort sehr schlecht.

 

Es geht aber noch weiter. Der gesunde physikalische Verstand geht davon aus, dass mit dem Ertrag die elektrische Energie gemeint ist, die ins vorgelagerte Netz eingespiesen wird. So jedenfalls werden normalerweise Leistungen und Erträge ausgewiesen. Auch die statistischen Anlagedaten der bestehenden Anlagen sind so aufbereitet (https://wind-data.ch/wka/).

 

In der nachstehende Tabelle entsprechen diese Angaben der zweituntersten Zeile, dem elektrischen Nettoertrag. Nur gerade eine Anlage weist einen Wert von mehr als 5 GWh aus, der aber gemäss Machbarkeitsstudie nur mit 50% Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Viel eher (mit 90% Wahrscheinlichkeit) muss man davon ausgehen, dass auch diese Anlage nur 4.5 GWh Jahresertrag liefern kann.

 

Der Kanton SG geht noch einen Schritt weiter und definiert in der Mitwirkung die Bruttoenergieerträge (viertunterste Zeile) als massgebend aus. Eine solche Praxis in der Beurteilung ist einfach realitätsfremd und dient nur zum Beschönigen der schlechten Zahlen.

 

Quelle: Machbarkeitsstudie SFS Group AG