Der grosse Vorteile einer Windenergieanlage ist, dass sie zwei Drittel ihrer Energie im Winter liefert. So jedenfalls steht es auf der Webseite von Rhintlwind.

 

Quelle: www.rhintlwind.ch / Zugriff 7. Januar 2025

 

Nun ist es aber so, dass die Auswertung in der Machbarkeitsstudie zeigt, dass diese Aussage nicht zutreffen kann.

  • Ausgehend von der mittleren Jahres-Windgeschwindigkeit von 3.6 m/s (Höhe 99 m) wird im Winterhalbjahr (Oktober - März) die mittlere Windgeschwindigkeit 5x unterschritten.
  • Die zwei tiefsten Werte werden im Winterhalbjahr ausgewiesen (November / Februar).

 

Quelle: Machbarkeitsstudie SFS Group AG 

 

Vergleicht man die Werte des Sommerhalbjahres mit den Werten des Winterhalbjahres, resultiert im Winter sogar ein um rund 15% kleinerer Ertrag als im Sommer.

 

Die aufgeführten möglichen Windenergieanlagen gemäss Machbarkeitsstudie weisen einen Start der Anlage bei einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s aus und müssen bei 25 m/s aus Sicherheitsgründen ausgeschalten werden. Es fällt auf, dass die Anlage ganz klar am unteren Limit läuft und deshalb

  • nicht einmal die geforderte mittlere Windgeschwindigkeit von 4.5 m/s gemäss Richtplanung 2023 erreicht; auch nicht auf 145 m Nabenhöhe.
  • nicht einmal die geforderte mittlere Windleistung von 100 W/m2 gemäss Richtplanung 2023 erreicht; auch nicht auf 145 m Nabenhöhe.
  • gemäss Richtplanung 2023 des Kantons St. Gallen kein Nutzungsinteresse besteht.
  • der Standort klar ungeeignet ist.
  • gemäss Planung höchst ineffizient betrieben wird (1'190 Volllasstunden), obwohl es die grösste Windenergieanlage mit der grössten Generatorleistung wäre. 

 

Dass trotz dieser minimalen Leistungen und des minimalen Ertrages 100% Ressourcen (Fundament, Turm, Kabine, Generator, Rotorflügel) verbaut werden müssen, wird dabei einfach ausser Acht gelassen.